Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Studionutzung. Stand 06.06.2023.

1 ALLGEMEINES: 

1.1 Die Westside Studios GmbH (nachfolgend AN genannt) vermietet ihr Studio ausschließlich zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des/der Auftraggeber*in (nachfolgend AG genannt) erlangen keine Gültigkeit. Einen ausdrücklichen Widerspruch seitens des AN bedarf es insoweit im Einzelfall nicht.

1.2 Verträge werden verbindlich abgeschlossen, indem der AG die schriftlichen Angebote des AN schriftlich bestätigt oder die angebotenen Leistungen bewusst in Anspruch genommen werden.

1.3 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

2 INANSPRUCHNAHME DER RÄUME UND DER TECHNISCHEN EINRICHTUNG:

2.1. Der AN vermietet an den AG die Räume des Mietstudios Frankfurt West für die festgelegte Dauer.

2.2. Das Recht zur Nutzung der Mietsache steht ausschließlich dem AG zu. Eine Weitervermietung oder sonstige Überlassung an Dritte ist unzulässig.

2.3 Nach Vertragsbeendigung werden alle angemieteten Räume vom AG geräumt und in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt. An- und Ablieferungen von Equipment, Requisiten etc. außerhalb der Mietzeit bedürfen der Absprache mit und der ausdrücklichen Zustimmung durch den AN und werden gegebenenfalls gesondert in Rechnung gestellt.

2.4 Leistungsort für alle vom AN zu erbringende Leistungen ist das Studio in Frankfurt. Der AG hat sich bei der Übernahme von der ordnungsgemäßen Beschaffenheit der übernommenen Gegenstände sowie des Zubehörs zu überzeugen. Etwaige Mängel oder Fehlstände sind unmittelbar bei Empfang zu rügen.

2.5. Der AG ist verpflichtet, die ihm überlassenen Gegenstände pfleglich zu behandeln. Er ist nicht befugt, sie an Dritte weiterzuvermieten oder Dritten zu überlassen.

3 HAFTUNG DES AG:

3.1 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der Verschlechterung der Mietsache und der übernommenen Gegenstände geht mit der Übergabe auf den AG über. Ebenso trägt er die Transport- oder Versandgefahr, und zwar auch dann, wenn der Transport oder Versand durch den AN durchgeführt wurde.

3.2 Der AG haftet für die Vollständigkeit und Schadlosigkeit der Mietsache und der übergebenen Gegenstände bei Rückgabe.

3.3 Der AG haftet für alle Sach- und Personenschäden, die im unmittelbaren oder mittelbaren Zusammenhang mit der Studionutzung durch ihn entstehen. Insbesondere für Sach- und Personenschäden, die durch Fehlbedienung und Fehlbeladung des Deckenschienensystems und seiner Lastenmotore zustande kommen.

3.4 Der AG ist dem AN für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften verantwortlich; er ist verantwortlich dafür, dass sich bei Benutzung des Deckenschienensystems und seiner Lastenmotoren keine Personen in diesem Bereich aufhalten, damit Verletzungen durch herabfallende Gegenstände ausgeschlossen werden. Der AG ist verantwortlich für die strikte Einhaltung des Rauchverbotes im Studio.

3.5 Durch Nutzung des Internetzugangs des AN durch den AG, sei es per WLAN oder Kabel, erklärt sich der AG dazu bereit, die Haftung für legale wie illegale Downloads zu übernehmen, die während der Mietdauer über den Internetzugang des AN getätigt werden.

3.6 Der AN stellt für Livestreams den Internetzugang mit der jeweils aktuellen Down- und Upload-Geschwindigkeit zur Verfügung. Für Ausfälle des Internets oder Abweichungen in der durchschnittlich angegebenen Geschwindigkeit, die zu einer Beeinträchtigung oder eines Ausfalls des Livestreams führen, wird vonseiten des AN ausdrücklich keine Haftung übernommen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Studio über keinen zweiten unabhängigen Internetzugang verfügt, der als Sicherheitsbackup dienen könnte, sollte dieser nicht explizit gebucht werden oder im Angebot vermerkt sein.

3.7 Während der Mietzeit notwendig werdende Reparaturen an der Mietsache und den übergebenen Gegenständen trägt der AG bis zu einer Höhe von 100,- € im Einzelfall. Der AG hat von allen während der Mietzeit auftretenden Schäden den AN unverzüglich zu unterrichten.

3.8 Abhanden gekommene oder zerstörte Gegenstände sind nach Wahl des AN entweder vom AG auf dessen Kosten durch gleichwertige Gegenstände zu ersetzen oder werden dem AG zum Tagespreis in Rechnung gestellt.

3.9 Die Punkte 3.1, 3.2, 3.3, 3.7und 3.8 gelten nicht, sollte die Technik in die Personalverantwortung des AN fallen, in etwa wenn Personal für Kamer, Licht, Ton oder sonstige Technik gebucht wurde. In diesem Fall geht das Risiko auf den AN über. Davon ausgeschlossen ist vorsätzliche Beschädigung seitens des AG.

4 HAFTUNG DES AN:

4.1 Für den Fall, dass dem AG oder Dritten durch Störung oder Ausfall der Mietsache Schäden gleich welcher Art entstehen, haftet der AN nur, wenn der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der AN beruht.

5 RECHNUNGS- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN:

5.1 Durch die Reklamation von Rechnungen wird in keinem Fall die Fälligkeit der in Rechnung gestellten Beträge aufgeschoben.

5.2 Alle Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen.

5.3 Eine Aufrechnung gegenüber den Forderungen des AN ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen möglich. Ist der AG Unternehmer i.S. des §14 BGB, so ist die Geltendmachung von Zurückhaltungsrechten ausgeschlossen.

5.4 Erfolgen die vereinbarten Zahlungen nicht pünktlich, nicht in der vereinbarten Form oder nicht vollständig, ist der AN berechtigt, nach Ablauf einer von ihm zu setzenden Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Bis zum Ablauf der Nachfrist ist der AN berechtigt, sämtliche vertraglichen Leistungen so lange zu verweigern, bis alle Rückstände bezahlt sind.

6 RÜCKTRITT VOM VERTRAG:

6.1. Falls in der individuellen Buchungsbestätigung keine andere Regelung vereinbart ist, gilt im Falle eines Rücktritts vom Vertrag folgende Vereinbarung: 

  • Sollte die Buchung unseres Studios von gesetzlicher Seite ausdrücklich verboten werden, fallen für Sie keine Stornogebühren an (z.B. bei einem harten Lockdown, der Ihnen verbietet, das geplante Event durchzuführen)
  • Bei einer Stornierung bis 6 Wochen vor Buchungsstart werden 25 % der Gesamtkosten fällig.
  • Bei einer Stornierung bis 10 Tage vor Buchungsstart werden 50 % der Gesamtkosten fällig. 
  • Bei einer Stornierung ab 10 Tagen vor Buchungsstart betragen die Kosten 100 % des vereinbarten Preises. 
  • Wurde für die Buchung eine andere Option abgesagt und dies explizit mit AG kommuniziert, beträgt die Stornogebühr 100 %.
  • Oft lassen sich Mittelwege finden oder andere Produktionstermine finden, um Stornogebühren zu vermeiden oder abzuschwächen – dafür gibt es aber keine Garantie. Wir sind grundsätzlich gesprächsbereit.
 

Wir erlassen die Stornokosten gerne, wenn der Termin mit vollem Leistungsumfang spätestens 3 Tage nach dem Startdatum der Buchung auf ein anderes Datum innerhalb der nächsten zwei Monate nach dem ursprünglich vereinbarten Termins, umgebucht wird. 

7 GERICHTSSTAND UND ERFÜLLUNGSORT

7.1. Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen AN und AG findet das Recht der BRD Anwendung.

7.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Frankfurt/Main.

7.3. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages rechtsunwirksam sein oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmungen tritt eine Regelung, die den beiderseitigen Interessen im Rahmen des Vertragsinhaltes am nächsten kommt.

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